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AG Dresden, Insolvenzeröffnung über das Vermögen der PMT Präzisionstechnik & Modellbau GmbH, Dresden

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Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 533 IN 1358/18

 

533/562 IN 1358/18

 

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTM Präzisionstechnik & Modellbau GmbH, Gasanstaltstraße 8b, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35093

vertreten durch den Geschäftsführer Volker Steglich

 

– wurde am 01.11.2018 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Insolvenzverwalter ist:

 

Rechtsanwalt Matthias Lechleitner, Königsbrücker Straße 76, 01099 DresdenTelefon geschäftlich: 0351 5634067 0 Telefax: 0351 5634067 19

 

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 13.12.2018 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

 

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

 

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

 

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO

 

|die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO

 

|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,

 

|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO

 

|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

 

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 24.01.2019, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

 

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 24.01.2019, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

 

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

 

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

 

533 IN 1358/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.11.2018

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Factum
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