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Weltweite Corona-Reisewarnungen: Was heißt das für Urlauber?

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Weltweit sind die Corona-Fallzahlen in Bewegung, das Auswärtige Amt reagiert inzwischen kurzfristig mit neuen Reisewarnungen auf die Entwicklung an verschiedenen Zielen. Wir erklären die Rechte von Urlaubern, die deswegen ihre Reise nicht antreten oder sie abbrechen wollen.

Häufig gestellte Fragen: Was mache ich, wenn…?

Welche Corona-Beschränkungen am Urlaubsort müssen geduldet werden? Kann ich als Risikopatient kostenlos stornieren? Muss ich ein anderes Hotel akzeptieren? Können die zu erwartenden Einschränkungen ausreichen, um von der Reise kostenfrei zurückzutreten? Wir geben Antworten auf häufig gestellte Fragen in unserem Artikel „Corona & Sommerurlaub: Was mache ich, wenn…?“

Wie die Lage im Urlaubsland derzeit aussieht, können Sie für die Europäische Union übrigens auf einer zentralen Seite recherchieren. Die Europäische Union stellt diese Informationen für ihre Mitgliedsländer stets aktuell auf einem speziellen Portal bereit, auf dem Sie Ihr Reiseland wählen können: https://reopen.europa.eu/de.

Was ist mit Reisen in Deutschland?

Die Voraussetzungen für eine kostenlose Stornierung sind dieselben wie bei einer Reise ins Ausland.

Zur Beurteilung, ob unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen, die zum kostenfreien Rücktritt von einem Pauschalreisevertrag berechtigen, können die Äußerungen der zuständigen Behörden herangezogen werden. Das sind die Landesregierungen der Bundesländer sowie die Kreisverwaltungen oder Stadtverwaltungen der Gemeinden, in die Sie reisen möchten. Behördliche Warnungen sind ein wichtiges Indiz, aber keine Voraussetzung für das Rücktrittsrecht. Vielmehr reicht nach unserer Ansicht ein Sicherheitshinweis, in dem von Reisen in ein bestimmtes Gebiet abgeraten wird.

Nach der Vereinbarung sollen zudem „Reisebusreisen“ verboten werden, für die vielfach auch die Regelungen des Pauschalreiserechts greifen. Auch mit deren Absage ist der Reisepreis zu erstatten.

240.000 Urlauber nach Deutschland zurückgeholt

In einer „Luftbrücke“ genannten Aktion hat das Auswärtige Amt Zehntausende Reisende nach Deutschland zurückgeholt. Als der Linienverkehr an vielen Flughäfen weltweit schon eingestellt worden ist, sind dabei insgesamt rund 240.000 deutsche Urlauber transportiert worden. Damit dürften nun die meisten Bundesbürger, die nach Deutschland zurück wollten, wieder hier sein. Die deutschen Botschaften weltweit kümmern sich weiter um die noch verbliebenen Einzelfälle

Jeder, der noch im Ausland reist, sollte sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes eintragen. Erster Ansprechpartner für eine Rückkehr nach Deutschland sind Ihr Reiseveranstalter oder Ihre Airline. Fragen Sie dort nach, ob diese eine Rückreise nach Deutschland für Sie organisieren. Nehmen Sie außerdem Kontakt zur deutschen Botschaft im Land auf, in dem Sie sich aufhalten.

Da eine Coronaerkrankung ein Krankheitsfall ist, sind aber eventuell Ihre Auslandskrankenversicherung / bei entsprechender Mitgliedschaft der ADAC für eine Rückholung zuständig, falls Sie selbst erkrankt sind.

 

https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/weltweite-coronareisewarnungen-was-heisst-das-fuer-urlauber-43991

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