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T. S. aus Dresden – Einkäufer zu Haftstrafe wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt.

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In der öffentlichen Verhandlung, am 14.01.2021 (Aktenzeichen: 11 Ns 421 Js 43303/17 (2)) vor dem Landgericht in Dresden gab der Angeklagte T. S. aus Dresden zu Protokoll, dass er von Crystal Meth abhängig war. Laut seiner Aussage hatte er Verhaltensstörungen, starke soziale, wie auch finanzielle Probleme. Er war depressiv und sah als einzigen Ausweg die Droge.

Am 18.01.2019 wurde T. S. wegen Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in einer nicht geringen Menge, in zwei Fällen schuldig gesprochen. Es wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verhängt. Gegen dieses Urteil, haben T. S. sowie die Staatsanwaltschaft, Berufung eingelegt.

Bei der öffentlichen Verhandlung am 14.01.2021 ging es um den Handel, sowie den Konsum von Crystal Meth im Wert von ca. 5.000€. Herr S. besorgte sich das Geld damals von einer Privatperson, da er das Geld damals nicht hatte. Das Geld hatte er sich als Privatdarlehen mit einem Zinssatz von 20% auszahlen lassen. Im Anschluss hat er sich mit seinen Kontaktmännern am Postplatz in Dresden getroffen, um die 5.000€ zu übergeben. T. S. wollte mit dem Geld so viel Crystal Meth wie möglich einkaufen lassen. Diese Kontaktpersonen agierten als Fahrer und Verbindungsglied nach Polen. Neben dem Eigenbedarf, wollte T. S. auch einen erheblichen Teil weiterverkaufen. Da bei der ersten Fahrt aber nicht für die gesamte Summe eingekauft werden konnte, waren noch zwei weitere Fahrten geplant. Bevor diese aber durchgeführt werden konnten, wurden die Fahrer vom Zoll an der deutsch-polnischen Grenze festgenommen.

Daraufhin wurden diese zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, unteranderem auch wegen räuberischen Menschenraubes, sowie psychischer und physischer Gewaltanwendungen gegen T. S.. Seit diesem Vorfall wird er psychologisch betreut.

Nach einer insgesamt mehr als vierstündigen Verhandlung vor dem Landgericht Dresden, wurde der angeklagte T. S. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von drei Jahren verurteilt. Weiter muss er sich für 18 Monate bei seinem Bewährungshelfer regelmäßig melden. Zusätzlich muss er 180 Stunden gemeinnützige Arbeit innerhalb eines Jahres leisten.

T. S. aus Dresden, blieb eine noch härtere Strafe erspart. Er machte eine sehr starke positive persönliche Entwicklung in den letzten Jahren. Seit einiger Zeit befindet er sich in psychologischer Betreuung, holte seinen Führerschein nach, ist clean hat auch keinen Kontakt mehr in die Szene. Weiter ist er dabei, sämtliche Schulden zu begleichen, wird aber zum 01.04.2021 Privatinsolvenz anmelden.

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