An der Urteilsverkündung können nur akkreditierte Medienvertreter teilnehmen. Das Akkreditierungsverfahren endet am 16. Juni 2020 um 12.00 Uhr. Nach Ablauf der Frist sind keine Akkreditierungen mehr möglich.
Wechsel in der Geschäftsführung von Assetando Real Estate
Thomas Deutsch und Ralf Süßer sind in die Geschäftsführung von Assetando Real Estate mit Standorten in Hamburg und Köln gewechselt und führen gemeinsam die Geschäfte der zentralen Immobilieneinheit des Asset Managers Ernst Russ-Gruppe.
Commodus baut Asset Management aus
Der auf Büroimmobilien spezialisierte Private Equity Investor Commodus plant in diesem Jahr weitere Ankäufe mit einem Gesamtvolumen von rund 300 Millionen Euro.
Flug annulliert wegen Corona: Wenn das Ticket nicht erstattet wird
Sagt eine Fluglinie den Flug ab, hat man Anspruch auf Erstattung des Flugpreises, wenn man nicht zu einem späteren Zeitpunkt fliegen möchte. Doch im Moment wollen viele Anbieter den Ticketpreis nicht erstatten. Stattdessen bieten sie Gutscheine an.
Zur Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines Makler-Alleinauftrags
Ausgabejahr2020
Erscheinungsdatum 28.05.2020
Nr. 068/2020
Urteil vom 28. Mai 2020 – I ZR 40/19
Staatsanwaltschaft Leipzig – Sandra Möbius Betrug
Strafvollstreckungsverfahren gegen Sandra Möbius –
Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung
Staatsanwaltschaft Leipzig – Sandra Möbius Betrug
Strafvollstreckungsverfahren gegen Sandra Möbius –
Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung
Staatsanwaltschaft Leipzig – Sandra Möbius Betrug
Strafvollstreckungsverfahren gegen Sandra Möbius –
Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung
AfW: Kompromiss beim Aufsichtswechsel über 34f-ler nicht in Sicht
Am 27. Mai 2020 fand im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zu dem geplanten Aufsichtswechsel von Finanzanlagenvermittlern mit Gewerbezulassung nach § 34f Gewerbeordnung hin zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt.
Staatsanwaltschaft Stuttgart- Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung
Durch Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27.11.2018, rechtskräftig seit 18.01.2019, Az: 1 Ks 201 Js 17687/18 wurde die erweiterte Einziehung folgender Gegenstände, die der Verurteilte von unbekannten Verletzten erlangte, angeordnet:
2.230,04 EUR.