Künftig arbeitet das Beratungsunternehmen Mercer mit dem digitalen Vermögensverwalter Ginmon zusammen. Das Angebot richtet sich an Arbeitgeber. Diese haben künftig die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern über das cloudbasierte Benefits-Portal Darwin von Mercer Zugang zur digitalen Vermögensverwaltung von Ginmon anzubieten.
DLC und „Cash“ vereinbaren Kooperation zum Audit von Token-Emissionen.
Das Blockchain-Beratungsunternehmen Distributed Ledger Consulting (DLC) und das Finanzmagazin „Cash“ haben einen Letter of Intent über die Kooperation zur Prüfung von Wertpapier-Emissionen unterzeichnet, die auf der Blockchain-Technologie basieren.
Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmieten verlangsamt sich
In Deutschland schwächt sich nach den Angebotsmieten auch der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmieten, die in den Mietspiegeln dokumentiert werden, erstmals ab. Das ist das Ergebnis des „F B-Mietspiegelindex 2019“.
Bargeld, Karten, Reiseschecks: Das richtige Zahlungsmittel im Ausland
Wir informieren über Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten. Vorsichtig sollten Sie bei Angeboten sein, die Fremdwährung direkt in Euro umzurechnen.
Lebensmittelwarnung – China Suppe sauer-scharf Feine Küche J. Langbein
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Geplatzte Immobilienkredite: Institute bereichern sich unzulässig
Kündigen Banken und Sparkassen Immobilienkredite, weil der Kunde die Raten nicht mehr zahlen kann, verlangen einige Institute mehr Geld als ihnen zusteht.
Lebensmittelwarnung – DELI GENUSS Würziger Karotten-Aufstrich mit Ingwer
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Wahltarife der Krankenkassen für besondere Versorgungsformen
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten einzelnen Patientengruppen besondere Behandlungs- und Versorgungsleistungen an. Das Angebot ist für Versicherte immer freiwillig.
Urteil gegen ehemaligen Brandenburger AfD-Abgeordneten im Schuld- und Strafausspruch rechtskräftig
Beschluss vom 24. Juli 2019 – 1 StR 363/18
Leipziger Fintech Evergreen erhält BaFin-Erlaubnis
Der digitale Vermögensverwalter Evergreen erhält von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis zur Finanzportfolioverwaltung nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG). Als regulierter Finanzdienstleister dürfen nun folgende Finanzdienstleistungen erbracht werden: Die Anlagevermittlung und -beratung, die Abschlussvermittlung sowie die Finanzportfolioverwaltung.