Neben Beratungs- und Aufklärungspflichten ist der Versicherungsmakler auch verpflichtet das Zustandekommen des von ihm vermittelten Versicherungsvertrages zu überwachen. So das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in seiner Entscheidung vom 19. Mai 2017 (Aktenzeichen: 20 U 53/17).
3. Januar 2018
Versicherungsmakler muss Zustandekommen des vermittelten Versicherungsvertrages überwachen
03Januar